Einzug Hundesteuer 2019

Die physische Hundemarke existiert nicht mehr, so dass ein persönliches Vorsprechen am Schalter der Gemeindeverwaltung nicht mehr nötig ist. Der Einzug der Hundesteuer (Gebühr CHF 120.00) wird dieses Jahr wiederum auf dem Rechnungsweg erfolgen.

Die Fakturierung erfolgt mit einer 30-tägigen Zahlungsfrist Ende März 2019. Bei Nichteinhalten des Zahlungstermins beträgt die Busse pro Mahnung CHF 50.00. Die Steuer ist grundsätzlich für jeden Hund zu bezahlen. Von der Abgabe befreit sind:

  • Hunde, die am Stichtag 1. April 2019 noch nicht 3 Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
  • Blindenführhunde

Als Basis zur Rechnungsstellung dienen die hinterlegten Daten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist selbst darum besorgt, dass die Daten in der Datenbank der Korrektheit entsprechen. Der Tod oder die Weitergabe des Hundes ist der Gemeindeverwaltung resp. der Hundedatenbank AMICUS ebenfalls zu melden.