Spitex: Rückvergütung der Wegpauschale

Mit der Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Restkostenfinanzierung bei der ambulanten Pflege wurde den Klientinnen und Klienten der Spitex eine Wegpauschale von Fr. 6.00 pro Tag für die Abgeltung der Wegzeit in Rechnung gestellt. Nach einem Urteil des Versicherungsgerichtes im September 2019 war diese Praxis jedoch nicht zulässig. Die Wegkosten sind gemäss diesem Entscheid ein Teil der Pflege und damit in die Restkostenberechnung mit einzubeziehen, d.h. die Gemeinde hat für diese Kosten aufzukommen.

Mit einem Gesuch an die Einwohnergemeinde können betroffene Einwohnerinnen und Einwohner die Rückvergütung der Wegpauschale der Jahre 2016 – 2018 beantragen. Die Eingabefrist läuft bis Ende Juni 2020. Um die Rückzahlung effizient abwickeln zu können, bitten wir die Gesuchsteller auch um Angabe der Bankverbindung.

Der Gemeinderat