Stellensuchende Personen, welche in Langendorf wohnen, wenden sich für die Anmeldung als Erstes an das Arbeitsamt der Gemeinde Langendorf.
Für die Erstanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Das Arbeitsamt ist jeweils von Montag – Donnerstag von 08.00 Uhr – 11.30 Uhr geöffnet. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können nach Absprache vereinbart werden.
Die AHV-Zweigstelle Langendorf ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Wir informieren und beraten Sie gerne bei Fragen zu:
Die Zweigstelle erfüllt ihre Aufgaben nach den Weisungen der Geschäftsleitung der AKSO.
Alle Formulare der AKSO sind online verfügbar.
Die AHV-Zweigstelle ist jeweils von Montag – Donnerstag von 08.00 Uhr – 11.30 Uhr geöffnet. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können nach Absprache vereinbart werden.
Einwohnergemeinde Langendorf
Schulhausstrasse 2
Postfach 226
4513 Langendorf
032 625 85 95
gemeinde@langendorf-so.ch