Einzug Hundesteuer 2026
Ende April 2026 erfolgt der jährliche Einzug der Hundesteuer mit einer 30-tägigen Zahlungsfrist. Die Steuer ist grundsätzlich für jeden Hund zu bezahlen.
Von der Abgabe befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag 1. April 2026 noch nicht 3 Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
- Blinden- und anerkannte Assistenzhunde
- Hunde in Tierheimen und -kliniken
Beim Einzug ist neu die kantonale Hundesteuer von CHF 35.00 gemäss revidiertem Hundegesetz, nebst der Gemeindehundesteuer von CHF 80.00 fällig.
Als Basis zur Rechnungsstellung dienen die hinterlegten Daten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist selbst dafür verantwortlich, dass die Daten in der Datenbank der Korrektheit entsprechen. Der Tod oder die Weitergabe des Hundes ist der Gemeindeverwaltung resp. der Hundedatenbank AMICUS ebenfalls zu melden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der kantonalen Webseite:
Die Gemeindeverwaltung