Öffentliche Auflage: Gestaltungsplan Rüttenenstrasse mit Sonderbauvorschriften
Die Einwohnergemeinde Langendorf legt gestützt auf die §§ 15 ff PBG den oben erwähnten Gestaltungsplan öffentlich auf.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Langendorf, Schulhausstrasse 2
Auflagefrist: Vom 30. Mai bis 30. Juni 2025
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die an den Gemeinderat gerichtete Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Orientierend :