Behörden und Funktionäre
Friedensrichterin
Aufgabenbereich Friedensrichter/in:
Der/die Friedensrichter/in ist gemäss Art. 197 ZPO die zuständige Schlichtungsbehörde, wenn die Parteien in derselben Gemeinde wohnen oder ihren Sitz haben.
Im Bereich des Gemeindestrafrechts behandelt er/sie kleinere Verstösse und kann Bussen bis zu 300 Franken oder kurze Ersatzfreiheitsstrafen aussprechen.
Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 13.03.1977 (§§ 4–6) geregelt.
Kontakt
Frau Andrea Kronenberg
Inventurbeamte
Aufgabenbereich Inventurbeamte:
Innert 30 Tagen nach einem Todesfall wird durch den Inventurbeamten der Gemeinde eine Inventarisation durchgeführt.
Die bekannten Erben werden zur Inventarisation eingeladen. Anschliessend findet die Inventaraufnahme statt.
Nach Abschluss des Inventars werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergeleitet.
Kontakt
Roland Minder