Einwohnerdienste

Die Einwohnerdienste von Langendorf sind verantwortlich für die Verwaltung der Personendaten der Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu zählen nebst Zuzugs-, Wegzugs und Umzugsmutationen auch Zivilstandsänderungen wie Geburt, Hochzeit, Scheidung und Todesfall.

Dienstleistungen

Aderssauskunft

Aus Gründen des Datenschutzes können keine Adressauskünfte telefonisch an Privatpersonen oder nicht öffentliche Institutionen erteilt werden. Bitte richten Sie Ihre Anfragen schriftlich an die Einwohnerdienste. Pro Anfrage fällt eine Gebühr von 5.00 CHF an.

 

Gesetzliche Grundlagen: 

Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG)

Adressänderung

Die Adressänderungen innerhalb der Gemeinde muss uns innert 14 Tagen gemeldet werden. Die Meldung kann via Post, E-Mail, Telefon, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Dienst eUmzug bekannt gegeben werden. 

Für die Adressänderung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Mietvertrag

Anmeldung und Abmeldung

Nach § 3 des Gemeindegesetzes hat, wer in einer Einwohnergemeinde Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, sich innert 14 Tagen an- oder abzumelden und seine Ausweispapiere zu hinterlegen. Der Umzug kann entweder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Dienst eUmzug vorgenommen werden. 

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich. 

 

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer

  • Familienausweis (wenn verheiratet oder geschieden)
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag

 

Ausländische Staatsangehörige


  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietsvertrag)
  • Geburtsschein (wenn ledig)
  • Familien- oder Eheschein (wenn verheiratet)
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden)

 

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausweis (ID oder Pass)

 

Beantragung / Verlängerung Ausländerausweise

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erhalten 3 Monate vor Ablauf der Ausländerausweise die Verfallsanzeige per Post zugestellt. Die Verfallsanzeige muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit abgegeben werden. 

Die Verfallsanzeige muss ausgefüllt und mit gültigen Pass/ID sowie dem originalen Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle abgegeben werden. Je nach Aufenthaltsregelung wird ist ausserdem eine Bestätigung des Arbeitgebers notwendig. 

Gesuche betreffend Familiennachzug oder der Niederlassungsbewilligung können direkt auf der Webseite des Migrationsamtes heruntergeladen werden. 

Beglaubigungen

Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Kopie wird durch den Gemeindeverwalter oder den Gemeindepräsidenten vorgenommen.

Wir bitten Sie, telefonisch unter 032 625 85 95, einen Termin zu vereinbaren.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Beglaubigung Unterschrift/Kopie:

  • Amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • CHF 20.00 pro Beglaubigung
  • evtl. Formular (für Beglaubigung direkt auf dem Formular)

Hinweis:
Die Unterschrift muss persönlich und direkt vor Ort gesetzt werden. Bitte unterschreiben Sie die Dokumente nicht zu Hause.

Heimatausweis (Wochenaufenthalt)

Halten Sie sich während der Woche in einer anderen Gemeinde auf und kehren an den Wochenenden zurück nach Langendorf, dann ist eine Anmeldung für einen Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde notwendig. Dafür können Sie in unserem Onlineschalter einen Heimatausweis beantragen. 

Wir bitten Sie, uns die Beendigung des Wochenaufenthalts ebenfalls bekannt zugeben . 

Identitätskarte und Pass

Das Antragsverfahren für eine neue Identitätskarte läuft wie bisher über die Gemeinde Langendorf. Für die Ausstellung der Identitätskarte ist ein Passfoto gemäss Fotomustertafel erforderlich.

Beim Verlust der alten Identitätskarte braucht es eine Verlustanzeige der Polizei.

 

Gebühren Identitätskarte:

  • Erwachsene: 70.00 Fr. 
  • Kinder: 35.00 Fr.  

 

Die Einwohnergemeinde stellt keine Anträge mehr für Pässe aus. Wenn Sie einen Pass beantragen möchten, tun Sie dies direkt beim Ausweiszentrum Solothurn (auch Kombi-Angebote Identitätskarte und Pass).

 

MFK-Gesuch

Wird das Gesuch erstmals eingereicht, ist eine Bestätigung der Identität durch die Einwohnerdienste vorausgesetzt. Dafür muss das Gesuch vollständig ausgefüllt und mit einem Sehtest (durch einen Optiker auszuführen) persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Langendorf vorbeigebracht werden. 

Das Gesuch wird durch die Einwohnerdienste direkt an die MFK zugestellt. 

Die Kosten für die Bestätigung der Identität auf dem Gesuch betragen 20.00 Fr. 

Wohnsitzbescheinigung / Lebensbescheinigung

Die Wohnsitzbescheinigung kann telefonisch, am Schalter oder über den Onlineschalter bestellt werden.

Kosten:

  • 10.- Fr. bei Abholung
  • 20.- Fr. bei Versand per Post

Zivilstandsänderungen: Geburt, Heirat, Scheidung, Todesfall

Geburt

Die Geburtsmeldung wird uns direkt vom zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Alle Fragen rund um den Geburtsschein können Sie direkt beim Zivilstandsamt Region Solothurn in Erfahrung bringen.

 

Heirat

Sämtliche Formalitäten bezüglich Heirat werden ebenfalls über das Zivilstandsamt Region Solothurn abgewickelt.

Sollten Sie im Zuge des Heiratsverfahrens eine Wohnsitzbestätigung benötigen, können Sie diese bei den Einwohnerdiensten gegen Gebühr beziehen.

 

Heirat

Sämtliche Formalitäten bezüglich Scheidung werden ebenfalls über das Zivilstandsamt Region Solothurn abgewickelt.

 

Todesfall

Todesfälle werden jeweils direkt vom zuständigen Zivilstandsamt an die Gemeinde Langendorf gemeldet.

 

Kontaktpersonen

Gloria Paratore, Leiterin Einwohnerdienste

Sara Zahnd, Sachbearbeiterin Einwohnerdienste

Amina Jordi, Lernende Öffentliche Verwaltung