Gestaltungsplan Dorfzentrum: Unterlagen öffentliche Auflage

Die Einwohnergemeinde Langendorf legt gestützt auf die §§ 15 ff PBG den oben genannten Gestaltungsplan öffentlich auf.

 

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die an den Gemeinderat gerichtete Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

 

Die Auflagefrist dauert vom 20. Juni bis 19. Juli 2024